Alternativmodelle

 

A)

Altenheimseelsorger/innen,

-          die einem oder mehreren bestimmten Alten- und Pflegeheimen          zugeordnet sind und die Gesamtaufgabe Altenheimseelsorge in      Absprache mit den Heimleitungen, den Ruhestandsgeistlichen und   den Ortspfarrern übernehmen

-          die Vernetzungen schaffen und Ehrenamtliche gewinnen

-          die eine theologisch/religionspädagogische Grund- und eine fachspezifi­sche Zusatzausbildung haben

 

 

B)

-          Grundsätzliche Zuständigkeit des Ortspfarrers für die Seelsorge innerhalb der Altenheime seiner Pfarrei und die Seniorenpastoral

-          unterschiedliche Teams von Ehrenamtlichen und Mitarbeitern in den Altenhei­men und in den Pfarreien (Bsp. Senioren – Liturgie -. Kreis)

B1)

-          Unterstützung durch Regionalstellen Altenheimseelsorge mit fachspezifische ausgebildeten Mitarbeitern

B2)

und/oder

-          ein hauptamtlicher Mitarbeiter jeder Seelsorgseinheit (jedes Dekanates/jeder Region) erhält eine Zusatzqualifikation Senioren- und Altenheimpastoral ver­bunden mit einem Stundendeputat für Senioren – u. Altenheimseelsorge

 

 

C)

-          Grundsätzliche Zuständigkeit des Ortspfarrers

-          ein Mitglied des Pastoralteams der Pfarrei erhält einen Einführungskurs Senio­renpastoral (einschließlich Altenheimseelsorge) und wird Ansprechpartner für die Altenheime und die Ehrenamtlichen in der Seniorenarbeit

-          die Absolventen des Intervallkurses nehmen diese Aufgabe in ihrem Pastoral­team war und beraten und unterstützen gleichzeitig die Kolleginnen und Kollegen der Pastoralteams in ihrer Region, die ebenfalls mit dieser Aufgabe betraut sind

 

 

 

betreffend Modell A+B+C

-          das Referat Altenarbeit unterstützt durch Schulungen, Reflexions- und Aus­tauschmöglichkeiten, Materialbereitstellung und Schaffung von Kooperati­onsplattformen

 


 

D)

Schaffung eines Runden Tisches „Altenheimseelsorge“ innerhalb eines Pfarrver­bundes/Seelsorgseinheit

 

Ehrenamtliche aus dem Kreise der:

Mitarbeiter/innen des Altenheimes

Bewohner/innen des Altenheimes

Angehörigen der Bewohner/innen des Altenheimes

 

Ehrenamtliche aus dem Kreise der sonstigen Gemeinde

Hauptamtliche Altenheimseelsorger

Ruhestandsgeistliche, die mit der Altenheimseelsorge beauftragt sind

 

bilden zusammen den Runden Tisch Altenheimseelsorge (in kleineren Pfarrge­meinde ein gemeinsamer Runder Tisch Seniorenseelsorge).

 

Dieser Runde Tisch muss einen festen Ansprechpartner aus dem Kreis der Hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter haben.

Der Sachbeauftragte Seniorenarbeit des Pfarrgemeinderates/der Pfarrgemein­deräte bzw. der Sachausschuss Seniorenarbeit steht mit ihm in Austausch und Kontakt.

Bei Altenheimen in katholischer Trägerschaft sollte mindestens ein hauptamtli­cher Mitarbeiter des Altenheimes daran teilnehmen, der die Verbindung zur Heimleitung, dem Heimbeirat und den anderen Diensten des Altenheimes hält, der informiert und Anregungen und Wünsche von ihnen einbringt.